DER BETRIEB
Niederlassungsfreiheit – Art. 52 EG-Vertrag (jetzt Art. 43 EGV n. F.) – Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat – Modalitäten der Besteuerung der Wertsteigerungen von Wertpapieren

Niederlassungsfreiheit – Art. 52 EG-Vertrag (jetzt Art. 43 EGV n. F.) – Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat – Modalitäten der Besteuerung der Wertsteigerungen von Wertpapieren

EuGH, Urteil vom 11.03.2004 – Rs. C-9/02, Hughes de Lasteyrie du Saillant ./. Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Der in Art. 52 EGV a. F. (jetzt Art. 43 EGV n. F.) verankerte Grundsatz der Niederlassungsfreiheit ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Vorbeugung gegen die Steuerflucht eine Regelung wie die in Art.  167a des französ. Code général des impôts vorgesehene einzuführen, wonach latente Wertsteigerungen besteuert werden, wenn ein Stpfl. seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Sachverhalt

Der Conseil d'État hat am 14. 12. 2001 gem. Art. 234 EGV n. F. eine Frage nach der Auslegung des Art. 52 EGV a. F. zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Kläger Hughes de Lasteyrie du Saillant und dem Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie (FinMin.) wegen der Besteuerung noch nicht realisierter Wertsteigerungen von