DER BETRIEB
Beteiligungsveräußerungsgewinn i. S. von § 17 EStG – Rückwirkende Aufhebung des Kaufvertrags durch Abschluss eines zivilrechtlichen Vergleichs – Rückabwicklung oder neuerliche entgeltliche Anteilsübertragung? – Rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO?

Beteiligungsveräußerungsgewinn i. S. von § 17 EStG – Rückwirkende Aufhebung des Kaufvertrags durch Abschluss eines zivilrechtlichen Vergleichs – Rückabwicklung oder neuerliche entgeltliche Anteilsübertragung? – Rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO?

BFH, Urteil vom 19.08.2003 – VIII R 67/02

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Wird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 EStG) nach Übertragung des Anteils und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches, mit dem die Vertragsparteien den Rechtsstreit über den Eintritt einer im Kaufvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung beilegen, rückgängig gemacht, so ist dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG §§ 16, 17

AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

BGB § 158 Abs. 2

Sachverhalt

Die Klägerin war am Stammkapital der Y-GmbH (= GmbH) von 100 000 DM ab April 1986 mit 50 v. H. beteiligt. Nach einer Erhöhung des Stammkapitals auf 200 000 DM im August 1995 betrug ihr Anteil 50 000 DM, also 25 v. H. Weitere Gesellschafter der GmbH mit einer Beteiligung von jeweils 25 v. H. waren der Ehemann der Klägerin sowie