Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds)
BMF, Schreiben vom 20.10.2003 – IV C 3 – S 2253 a – 48/03
Inhaltsübersicht
- I. Gesamtobjekte und vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger
- 1. Abgrenzung der Eigenschaft als Bauherr oder Erwerber bei der Errichtung, Sanierung, Modernisierung oder des Erwerbs von Gebäuden und Eigentumswohnungen
- a) Allgemeines zur rechtlichen Einordnung der aufzubringenden Kosten
- b) Rechtliche Einordnung der vom Erwerber aufzubringenden Kosten
- aa) Anschaffungskosten
- bb) Werbungskosten
- c) Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten
- 2. Anwendung der Grundsätze bei anderen Wirtschaftsgütern
- 1. Abgrenzung der Eigenschaft als Bauherr oder Erwerber bei der Errichtung, Sanierung, Modernisierung oder des Erwerbs von Gebäuden und Eigentumswohnungen
- II. Geschlossene Fonds
- 1. Einkunftserzielung
- 2. Erwerbereigenschaft eines Fonds aufgrund fehlender wesentlicher Einflussnahmemöglichkeiten
- 3. Rechtliche Einordnung der von einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten der Anleger aufzubringenden Kosten
- a) Anschaffungskosten
- b) Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- 4. Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten