DER BETRIEB
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds)

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds)

BMF, Schreiben vom 20.10.2003 – IV C 3 – S 2253 a – 48/03

Inhaltsübersicht

  • I. Gesamtobjekte und vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger
    • 1. Abgrenzung der Eigenschaft als Bauherr oder Erwerber bei der Errichtung, Sanierung, Modernisierung oder des Erwerbs von Gebäuden und Eigentumswohnungen
      • a) Allgemeines zur rechtlichen Einordnung der aufzubringenden Kosten
      • b) Rechtliche Einordnung der vom Erwerber aufzubringenden Kosten
        • aa) Anschaffungskosten
        • bb) Werbungskosten
      • c) Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten
    • 2. Anwendung der Grundsätze bei anderen Wirtschaftsgütern
  • II. Geschlossene Fonds
    • 1. Einkunftserzielung
    • 2. Erwerbereigenschaft eines Fonds aufgrund fehlender wesentlicher Einflussnahmemöglichkeiten
    • 3. Rechtliche Einordnung der von einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten der Anleger aufzubringenden Kosten
      • a) Anschaffungskosten
      • b) Betriebsausgaben oder Werbungskosten
    • 4. Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten