DER BETRIEB
Übernahme- und Pflichtangebot: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung im Angebots- bzw. Befreiungsverfahren vor der BAFin
I. Verfahren zur Befreiung des Bieters von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung auf Grund einstweiliger Anordnung – Drittschutz des WpÜG gegenüber Aktionären der Zielgesellschaft?
Übernahme- und Pflichtangebot: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung im Angebots- bzw. Befreiungsverfahren vor der BAFin

I. Verfahren zur Befreiung des Bieters von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung auf Grund einstweiliger Anordnung – Drittschutz des WpÜG gegenüber Aktionären der Zielgesellschaft?

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 27.05.2003 – WpÜG 1/03

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe
    • I. Zulässigkeit des Antrags
    • II. Begründetheit des Antrags

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

WpÜG §§ 4, 35, 36, 37, 38, 49

VwVfG §§ 13

GG Art. 14

Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), weil sie von der BAFin an einem Verfahren beteiligt werden will, das die S.-Gruppe (im Folgenden Bieterin genannt) im Zuge des Erwerbs von 72% der Stammaktien der ProSiebenSat1 Media AG (P.) mit dem Ziel der Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots bei der BAFin angestrengt hat. Die Antragstellerin hält insgesamt 7 812 069 Vorzugsaktien der P., was einem Anteil von 8,03% der Vorzugsaktien der P. entspricht. Sie bringt vor, dass für sie die Möglichkeit des Verkaufs ihrer 8,03%-igen Beteiligung an der S.-Gruppe entfallen würde, wenn dem Befreiungsantrag