DER BETRIEB
Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen – Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (§§ 163, 222, 227 AO)

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen – Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (§§ 163, 222, 227 AO)

BMF, Schreiben vom 27.03.2003 – IV A 6 – S 2140 – 8/03

Inhaltsübersicht

  • I. Sanierung
    • 1. Begriff
    • 2. Einstellung des Unternehmens/Übertragende Sanierung
  • II. Sanierungsgewinn
  • III. Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen
  • IV. Anwendungsregelung
  • V. Aufhebung der Mitwirkungspflichten
  • VI. Gewerbesteuerliche Auswirkungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen wie folgt Stellung genommen:

I. Sanierung

1. Begriff

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Eine Sanierung ist eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger (juristische oder natürliche Person) vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (= unternehmensbezogene Sanierung). Das gilt auch für außergerichtliche Sanierungen, bei denen sich die Gesellschafterstruktur des in die Krise geratenen zu sanierenden Unternehmens (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) ändert, bei anderen