DER BETRIEB
Gesetz zum deutsch-tschechischen Sozialversicherungsabkommen

Gesetz zum deutsch-tschechischen Sozialversicherungsabkommen

Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Soziale Sicherheit zugestimmt.

Die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesarbeitsministerium, Ulrike Mascher, erklärt dazu: „Künftig besteht für Deutsche und Tschechen grenzüberschreitend Krankenversicherungsschutz und die Renten werden auch im jeweils anderen Land ausgezahlt. Gerade in den grenznahen Regionen ist dieses Abkommen von großer Bedeutung.“

Nach dem Abkommen besteht Krankenversicherungsschutz künftig auch dann, wenn sich Versicherte vorübergehend im anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen kommt so den jährlich rund 1,5 Mio.