Zur Zulässigkeit von Lohnumwandlungen in steuerfreie Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten
BFH, Urteil vom 27.04.2001 – VI R 2/98
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten können auch dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein, wenn sie der Arbeitgeber aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 3 Nr. 16
Sachverhalt
Die Klägerin vertreibt Getränke. Ihren Arbeitnehmern entstanden für Dienstreisen und Fahrtätigkeiten Verpflegungsmehraufwendungen. Die Klägerin sah Arbeitslohn teilweise als nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfreie Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten an. Insgesamt erstattete die Klägerin ihren Arbeitnehmern von 1991 bis April 1994 Verpflegungsmehraufwendungen für Dienstreisen und Fahrtätigkeit i. H. von 44 918 DM ohne LSt.-Abzug. Nach einer LSt.-Außenprüfung erkannte das FA die Lohnumwandlung nicht an und behandelte die Erstattungen für den