DER BETRIEB
Abzug von Sonderbetriebsausgaben eines beschränkt steuerpflichtigen Mitunternehmers – Freiheit in der Wahl der Finanzierung bei grenzüberschreitenden Restrukturierungen – Wirtschaftlicher Zusammenhang von Zinsaufwendungen mit Einkünften des Gesellschafters gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – Außersteuerliche Gründe für Fremdfinanzierung des Anteilserwerbs nicht erforderlich

Abzug von Sonderbetriebsausgaben eines beschränkt steuerpflichtigen Mitunternehmers – Freiheit in der Wahl der Finanzierung bei grenzüberschreitenden Restrukturierungen – Wirtschaftlicher Zusammenhang von Zinsaufwendungen mit Einkünften des Gesellschafters gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – Außersteuerliche Gründe für Fremdfinanzierung des Anteilserwerbs nicht erforderlich

Kommentiert von StB Rolf Zeppenfeld / RA Alexandra Sausmekat, Köln

BFH, Urteil vom 20.06.2000 – VIII R 57/98

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe
  • Anmerkung von StB Rolf Zeppenfeld und RA Alexandra Sausmekat, Köln

1. Das steuerrechtliche Schicksal von Schuldzinsen hängt ohne jede weitere wertende Betrachtung allein von der Verwendung des Darlehensbetrags ab.

2. Der Veranlassungszusammenhang zwischen den Schuldzinsen und einer Beteiligung kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass der Beteiligte mit der Aufnahme des Kredits neben dem Erwerb der GmbH-Anteile und deren Einlage in die OHG den weiteren Zweck verfolgt, die im Betriebsvermögen der Veräußerin vorhandenen stillen Reserven aufzulösen und die daraus erzielten Mittel der eigenen Muttergesellschaft zuzuführen.

3. Ein Stpfl. braucht nach den deutschen Steuergesetzen keinen rechtfertigenden Grund für seine Entscheidung, ein Wirtschaftsgut nicht mit eigenen Mitteln, sondern durch einen Kredit zu finanzieren. Es steht in