DER BETRIEB
Zur verbotenen Einlagenrückgewähr durch Bestellung einer Sicherheit im Rahmen eines Aktienerwerbs

Zur verbotenen Einlagenrückgewähr durch Bestellung einer Sicherheit im Rahmen eines Aktienerwerbs

Kommentiert von RA Dr. Peter Etzbach / RA Johannes Janning

BGH, Urteil vom 10.01.2017 – II ZR 94/15

Mit der vorliegenden Entscheidung zeigt der BGH die Möglichkeit auf, eine Finanzierungsleistung im Rahmen eines Arbeitnehmer-Aktienerwerbs durch die Aktiengesellschaft zu bewirken, ohne gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr zu verstoßen. Gleichzeitig verdeutlicht die Entscheidung die Bedeutung und das Erfordernis eines durchgängigen und stringenten Finanzierungskonzepts vor Leistungserbringung durch die Aktiengesellschaft. Nachgelagerte Anpassungen des Konzepts und einhergehende Leistungen ohne zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang führen zu einer verbotenen Einlagenrückgewähr.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Kernaussagen der Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Entscheidung des BGH lag eine Schadensersatzforderung gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einer Aktiengesellschaft zugrunde. Vor dem Börsengang der AG wurde Arbeitnehmern