DER BETRIEB
Investorenkontakte des Aufsichtsrats: Zulässigkeit und Grenzen

Investorenkontakte des Aufsichtsrats: Zulässigkeit und Grenzen

Prof. Dr. Holger Fleischer, LL.M. / Leopold Bauer / Till Wansleben

Die Organisationsverfassung der deutschen AG weist im Grundsatz dem Vorstand die Leitungsverantwortung und dem Aufsichtsrat die Überwachung der Geschäftsführung zu. Daher ist fraglich, ob sich der oft als „reines Innenorgan“ charakterisierte Aufsichtsrat nach deutschem Aktienrecht mit institutionellen Investoren austauschen darf oder ob dies dem Vorstand vorbehalten bleibt. Im Folgenden wird aufgezeigt, dass ein vollkommener Ausschluss von Investorenkontakten dem breiten Aufgabenspektrum des Aufsichtsrats nicht gerecht wird. Vielmehr wird ein differenzierender Lösungsansatz befürwortet, bei dem für die einzelnen Sachkompetenzen des Aufsichtsrats geprüft wird, ob eine Wahrnehmung von Investorenkontakten verlangt oder gestattet werden muss und dieses Ergebnis dann mit der Querschnittskompetenz des Vorstands zur allgemeinen Kapitalmarktkommunikation abzugleichen ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Rechtsvergleichende