Tipke/Kruse, AO/FGO
Leserhinweis zur 180. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur 180. Ergänzungslieferung

Tipke/Kruse

Tipke/Kruse, AO/FGO 1/2024 - 1 (180. Lieferung 03.2024)>>

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der aktuellen Ergänzungslieferung ist die umfassende Überarbeitung der finanzbehördlichen Ermessensverwaltung (§ 5 AO) und ihrer gerichtlichen Kontrolle (§ 102 FGO) durch Klaus Dieter Drüen. Bei den materiellen Ermessensmaßstäben und den Ermessensfehlerkategorien wird u.a. die Frage des „Computer-Ermessens“ durch maschinell generierte Texte zur Begründung von Ermessens-Verwaltungsakten behandelt (s. § 5 AO Rz. 42 f.). Bei der praxiswichtigen Ergänzung der Ermessenserwägungen durch die FinBeh. bis zum Abschluss der gerichtlichen Tatsacheninstanz nach § 102 Satz 2 FGO werden auch die Grenzen aufgezeigt: So ist eine Heilung der behördlichen Entscheidung bei fehlerhaftem Entschließungs- oder Auswahlermessen, Über- oder Unterschreitung des Ermessens nach § 102 Satz 2 FGO ausgeschlossen. Auch eine Änderung des Entscheidungsausspruchs mit